Hat Ihre Krankenkasse die Kur bewilligt, übernimmt sie auch die Kosten für Ihre Kurmaßnahme (Unterbringung, Verpflegung, medizinische und psychologische Versorgung). Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von momentan zehn Euro pro Tag müssen Sie selbst zahlen (außer bei Härtefallregelung wegen geringem Einkommen). Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben. Die Fahrtkosten müssen Sie zunächst bezahlen und bekommen diese nach Abschluss der Kur anteilig erstattet. Für Beihilfeversicherte gelten andere Regelungen. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung.