Schritt für Schritt Guide
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Schritt für Schritt zu Ihrer Kur

Sie haben sicherlich viele Fragen. Wir helfen Ihnen, einige davon zu beantworten.

Wir pflegen eine gute Zusammenarbeit mit Beratungsstellen. Wir empfehlen Ihnen bei der Beantragung eine Kontaktaufnahme dorthin.

Schritt für Schritt zur Kur

Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Grundsätzlich haben alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben, einen Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme attestiert.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Wenn Sie eine Kur machen möchten, sollten Sie zuerst eine Beratungsstelle der Müttergenesung in Ihrer Nähe aufsuchen. Dort erhalten Sie viele wichtige Informationen rund um die Kur. Danach vereinbaren Sie einen Termin beim Haus- und Kinderarzt. Diese füllen die Atteste (Formulare liegen den Arztpraxen vor) für die Kur aus. Ihre Beraterin kann nun, nach Prüfung der Unterlagen, den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sobald eine Kostenzusage vorliegt, kann Ihre Beraterin einen Kurplatz in einer Einrichtung reservieren. Ca. 4 – 5 Wochen vor Kurbeginn erhalten Sie die schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen.

Ihre Beratungsstelle hilft Ihnen nicht nur bei der Antragsstellung, sondern auch bei der Suche nach der passenden Einrichtung für Sie. Bei einem evtl. erforderlichen Widerspruch steht Ihnen die Beratungsstelle auch gerne zur Seite.

Wie wird eine Kur finanziert?

Hat Ihre Krankenkasse die Kur bewilligt, übernimmt sie auch die Kosten für Ihre Kurmaßnahme (Unterbringung, Verpflegung, medizinische und psychologische Versorgung). Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von momentan zehn Euro pro Tag müssen Sie selbst zahlen (außer bei Härtefallregelung wegen geringem Einkommen). Für Ihre Kinder wird keine Zuzahlung erhoben. Die Fahrtkosten müssen Sie zunächst bezahlen und bekommen diese nach Abschluss der Kur anteilig erstattet. Für Beihilfeversicherte gelten andere Regelungen. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung.

Meine Kur wurde abgelehnt – was soll ich tun?

Lassen Sie sich nicht entmutigen und legen Sie Widerspruch ein. Achten Sie dabei auf die Frist für den Widerspruch, die nach 4 Wochen abgelaufen ist. Ihre Kurberaterin wird Sie dabei unterstützen.

Wie geht es nach der Kur weiter?

Wieder Zuhause holt Sie der Alltag schnell ein. Damit Sie möglichst lange von Ihren neuen Anregungen und Ihrer Energie zehren können, laden einige Kurberatungsstellen Sie zu einem Nachtreffen mit anderen Kurfrauen ein. Hier können Sie sich austauschen, Anregungen bekommen oder über Hilfen informiert werden. Bitte sprechen Sie bereits bei der Beantragung Ihre Beraterin an.

Was kann ich sonst noch für mich tun?

Viele Krankenkassen bieten inzwischen für ihre Versicherten Kurse zu den Themen Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung an. Diese werden zum größten Teil erstattet und sie können vor und auch nach einer Kur sinnvoll sein.

Hier finden Sie einen Mini-Ratgeber des Müttergenesungswerks für die Wartezeit auf die Kur oder auch als kleine Erinnerungsstütze nach der Kurmaßnahme mit 12 Tipps für mehr Gelassenheit im Alltag.

Wann beginnt die Kur?